.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zu dem Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland
zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge
Vom 7. März 1957
(ABl. EKD 1957, Nr. 162, Sonderheft)
Gemäß dem Auftrag der Kirche zur Seelsorge an allen ihren Gliedern hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf Grund des Artikels 10 Buchstabe b der Grundordnung1# das folgende Kirchengesetz beschlossen.
####§ 1
(
1
)
Dem am 22. Februar 1957 in Bonn unterzeichneten Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge2# wird zugestimmt.
(
2
)
Der Vertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
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