.Kirchengesetz zur Übernahme des
Geltungszeitraum von: 21.03.1978
Geltungszeitraum bis: 31.12.2019
Kirchengesetz zur Übernahme des
Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland
über den Datenschutz
Vom 21. März 1978
(GVM 1978 Nr. 1 Z. 7)
####§ 1
Dem von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland am 10. November 1977 beschlossenen Kirchengesetz über den Datenschutz (Kirchliches Datenschutzgesetz)1# wird nach Artikel 10 Buchstabe b der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland2# zugestimmt.
#§ 2
Das Kirchliche Datenschutzgesetz wird für den Bereich der Bremischen Evangelischen Kirche in Geltung gesetzt.
#§ 3
Der Kirchenausschuss wird ermächtigt, die zur Ergänzung und Durchführung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes notwendigen Bestimmungen zu erlassen.
#§ 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.