.

Kirchengesetz
über die Zustimmung zur Änderung der
Gliedkirchlichen Vereinbarung
über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen
und zur Änderung des Kirchengesetzes
über die Zustimmung zu dieser Vereinbarung

Vom 19. Mai 2021

(GVM 2021 Nr. 1 S. 96)

####

Artikel 1
Zustimmung zur Änderung der Gliedkirchlichen Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen

Der Vereinbarung über die Änderung von § 3 Absatz 3 Satz 2 der Gliedkirchlichen Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 20051# wird zugestimmt.
#

Artikel 2
Änderung des Kirchengesetzes über die Zustimmung zur Gliedkirchlichen Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen

........2#
#

Artikel 3

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

#
1 ↑ Nr. 3.130.
#
2 ↑ Änderung nicht abgedruckt, sondern in Nr. 3.131 eingearbeitet.