.Kirchengesetz
Geltungszeitraum von: 01.01.1977
Geltungszeitraum bis: 31.12.2022
Kirchengesetz
zur Vereinbarung über die kirchliche Gliederung
und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven
Vom 9. Februar 1977
(GVM 1977 Nr. 1 Z. 3)
####§ 1
Der für die Bremische Evangelische Kirche am 16. Dezember 1976 unterzeichneten, diesem Kirchengesetz als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen der Bremischen Evangelischen Kirche, der Ev.-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland und der Evang.-luth. Landeskirche Hannovers über die kirchliche Gliederung und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven1# wird zugestimmt.
#§ 2
Der Vereinbarungstext wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
#§ 3
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.
(
2
)
Das Inkrafttreten der Vereinbarung wird in den Gesetzen, Verordnungen und Mitteilungen der Bremischen Evangelischen Kirche bekannt gegeben.