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Dienststelle in Bremerhaven

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Der Kirchenausschuss hat gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 des Austrittsgesetzes1# das Gemeindebüro in Bremerhaven zur Dienststelle der Evangelischen Kirchenkanzlei bestimmt und ihren Leiter bzw. dessen Stellvertreter mit der Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärungen im Gebiet des Kirchspiels der Vereinigten Protestantischen Gemeinde in Bremerhaven beauftragt.

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1 ↑ s. Nr. 3.150 Jetzt: § 7 Absatz 1 Satz 4 des Kirchengesetzes der Bremischen Evangelischen Kirche über die Kirchenmitgliedschaft.