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Artikel 1
#Artikel 2
Artikel 1
# Artikel 2
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§ 1
# § 2
# § 3
Ausgabe 1/2022Bremen, 31. August 2022
Kirchentag
Nr. 1Beschluss zur Überarbeitung des Personal- und Finanzausstattungsgesetzes
Vom 18. Mai 2022
##Der Kirchentag beschließt:
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Bremen, den 18. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 2Beschluss zur Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes
Vom 19. Mai 2022
##Der Kirchentag beschließt:
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Bremen, den 19. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 3Beschluss zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)
Vom 19. Mai 2022
##Der Kirchentag beschließt:
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Bremen, den 19. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 4Beschluss zur Umsetzung der Umsatzsteuerreform
Vom 19. Mai 2022
##Der Kirchentag beschließt:
Der Kirchenausschuss wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung den Gemeinden und Einrichtungen bestmögliche Unterstützung bei der Umsetzung der Umsatzsteuerreform zur Verfügung zu stellen. |
Bremen, den 19. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 5Beschluss zu sexualisierter Gewalt
Vom 19. Mai 2022
##Der Kirchentag beschließt:
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Bremen, den 19. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 6Beschluss zur Friedensarbeit
Vom 19. Mai 2022
##Der Kirchentag beschließt:
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Der Kirchentag unterstützt das Projekt, in Bremen ein „Nagelkreuz“ zu installieren.
Der Kirchentag unterstützt den vorliegenden Appell des Vereins „Zuflucht – Ökumenische Ausländerarbeit e.V.“ an den Senator für Inneres.
Bremen, den 19. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 7Beschluss zum Taufwald
Vom 19. Mai 2022
##Der Kirchentag nimmt den vorgelegten schriftlichen Bericht der Arbeitsgruppe Taufwald zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
Der Kirchentag bittet die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche, die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge für die eigene Gemeinde bzw. Einrichtung zu beraten. Die Gemeinden werden gebeten zu prüfen,
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Bremen, den 19. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 8Kirchengesetz
zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz der EKD
zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz der EKD
Vom 18. Mai 2022
Der Kirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####Artikel 1
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz der EKD
Das Ausführungsgesetz zum Disziplinargesetz der EKD vom 5. Mai 2010 (GVM 2010 Nr. 1 S. 124), das durch Kirchengesetz vom 19. Mai 2021 (GVM 2021 Nr. 1 S. 95) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- In § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 werden die Wörter „die Disziplinarkammer“ jeweils durch die Wörter „das Disziplinargericht“ ersetzt.
- In § 3 werden die Wörter „der Disziplinarkammer“ durch die Wörter „des Disziplinargerichts“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am 15. Juni 2022 in Kraft.
Bremen, den 18. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 9Kirchengesetz
zur Änderung des Kirchengesetzes
zur Übernahme der Richtlinie der EKD zu § 2b UStG
zur Änderung des Kirchengesetzes
zur Übernahme der Richtlinie der EKD zu § 2b UStG
Vom 19. Mai 2022
Der Kirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#### Artikel 1
Änderung des Kirchengesetzes
zur Übernahme der Richtlinie der EKD zu § 2b UStG
Das Kirchengesetz zur Übernahme der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Grundsätze zu § 2b des Umsatzsteuergesetzes (Richtlinie der EKD zu § 2b UStG) vom 19. Mai 2021 (GVM 2021 Nr. 1 S. 97) wird wie folgt geändert:
- Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:„Artikel 3Sämtliche Verwaltungstätigkeiten für die „Versorgungskasse für die Pfarrer und Kirchenbeamten der Bremischen Evangelischen Kirche“ werden von der Bremischen Evangelischen Kirche wahrgenommen. Hierzu zählen insbesondere die Festsetzung und die laufende Zahlbarmachung und Auszahlung der Versorgungsleistungen und der Beihilfeleistungen gemäß den Rechtsvorschriften der Bremischen Evangelischen Kirche an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die Rechnungsführung, die Durchführung der Vermögensverwaltung, die Liegenschaftsverwaltung einschließlich Vermietungen sowie die Baubetreuung einschließlich Neubauten und Instandhaltungen.“
- Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.
- Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 5.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Bremen, den 19. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Nr. 10Wahlen
#Der Kirchentag wählt
#- in den KirchenausschussHerrn Steffen Pokorny
- in den FinanzausschussFrau Pastorin Dr. Saskia Schultheis
- in den PersonalausschussFrau Pastorin Christina Hilkemeier
- in den Ausschuss für Aufgaben der GesamtkircheFrau Gabriele RentzowFrau Kirsten Vöge
- in den Ausschuss für Kinder, Jugend und BildungFrau Annika Dorno
- in das Disziplinargericht
- aa)
- Rechtskundiges vorsitzendes Mitglied
Präsident des Finanzgerichts Lutz Hoffmann - bb)
- Erstes stellvertretendes rechtskundiges vorsitzendes Mitglied
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Detlev Lauhöfer - cc)
- Zweites stellvertretendes rechtskundiges vorsitzendes Mitglied
Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Andreas Helberg - dd)
- Beisitzendes rechtskundiges Mitglied
Vorsitzende Richterin am Landgericht Andrea Schneider - ee)
- Erstes stellvertretendes beisitzendes rechtskundiges Mitglied
Richterin am Oberlandesgericht Beatrix Otterstedt - ff)
- Zweites stellvertretendes beisitzendes rechtskundiges Mitglied
Rechtsanwalt Othmar K. Traber - gg)
- Beisitzendes ordiniertes Mitglied
Pastorin Susanne Kayser - hh)
- Erstes stellvertretendes beisitzendes ordiniertes Mitglied
Pastorin Nicole Steinbächer - ii)
- Zweites stellvertretendes beisitzendes ordiniertes Mitglied
Pastor Thomas Ziaja - jj)
- Beisitzendes Mitglied in Verfahren gegen Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen
Susanne Laubsch - kk)
- Erstes stellvertretendes beisitzendes Mitglied in Verfahren gegen Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen
Siegbert Wesner - ll)
- Zweites stellvertretendes beisitzendes Mitglied in Verfahren gegen Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen
Jörg Rickens
Bremen, den 18. Mai 2022 | Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche |
Bosse | Dr. Kuschnerus | ||
Präsidentin | Schriftführer |
Arbeitsrechtliche Kommission
Nr. 11Beschluss zum Entgelt für die Vertretung der Kirchenmusiker/innen
(Beschluss Nr. 205)
(Beschluss Nr. 205)
Vom 9. Mai 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen:
####§ 1
Entgelt für die Vertretung der Kirchenmusiker/innen
Das Entgelt für die Vertretung der Kirchenmusiker/innen beträgt
A/B/C- Prüfung | D- Prüfung | ohne Prüfung | ||
1. für Orgeldienst | ||||
a) bei einem Gottesdienst oder einer Amtshandlung | 60 € | 53 € | 48 € | |
b) bei einer Andacht, einer sonstigen Gemendeveranstaltung oder einer Amtshandlung unter 45 Minuten | 37 € | 33 € | 30 € | |
c) bei einer Taufe (im Anschluss an den Gottesdienst) | 24 € | 21 € | 19 € | |
2. für Chorleitungsdienst | ||||
a) bei mindestens 90 Minuten Probe | 60 € | 53 € | 48 € | |
b) bei mindestens 45 Minuten Probe | 37 € | 33 € | 30 € | |
c) bei mindestens 30 Minuten Probe | 24 € | 21 € | 19 € |
3. Für eine Vertretung bei einer Chorleitung im Gottesdienst wird ein Entgelt nach Nummer 1 Buchstabe a gezahlt. Übernimmt dieselbe Person in einem Gottesdienst sowohl die Vertretung für Orgeldienst als auch die Vertretung für Chorleitungsdienst, wird das Entgelt nur einmal gezahlt. |
§ 2
Ergänzende Bestimmungen
- Orgeldienst im Sinne des § 1 umfasst die Ausführung selbständiger Orgelmusik, die Begleitung des Gemeindegesangs bei Gottesdiensten und Amtshandlungen sowie die Begleitung von Chor-, Sologesang oder Instrumentalmusik.
- Das Entgelt für den Orgeldienst und den Chorleitungsdienst im Sinne des § 1 schließt das regelmäßige Üben am Instrument, Vorbereitungen, Vorgespräche, Instrumentenpflege sowie die Fahrzeiten und -kosten mit ein.
- Werden in den Fällen des § 1 im engen zeitlichen Zusammenhang zu einem Gottesdienst andere Dienste erbracht, z. B. die Begleitung eines Kindergottesdienstes, kann eine Einzelvereinbarung über die Erhöhung des Entgelts getroffen werden.
- Dieser Beschluss findet für Posaunenchöre keine Anwendung.
§ 3
Schlussbestimmungen
- Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss Nr. 191 vom 13. Mai 2020 außer Kraft.
- Die Entgeltsätze nach § 1 werden in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle zwei Jahre, entsprechend den Entgeltänderungen in der KAVO-BEK angepasst.
Bremen, den 9. Mai 2022 | Arbeitsrechtliche Kommission der Bremischen Evangelischen Kirche |
Schultz | Kober-Müller | ||
Vorsitzender | stellvertretende Vorsitzende |
Mitteilungen und Personalnachrichten
Nr. 12Personalnachrichten
Erste Theologische Prüfung |
Jennifer Murasch |
28.02.2022 |
Katharina Blüthner |
28.04.2022 |
Zweite Theologische Prüfung |
Svenja Lange |
05.04.2022 |
Berufung |
Pastorin Karin Altenfelder |
Diakonisches Werk |
01.06.2022 |
Ruhestand |
Pastor Rolf-Peter Schlieper |
zuletzt Kirchengemeinde Arsten-Habenhausen |
31.01.2022 |
Pastorin Jutta Bartling |
zuletzt St. Michaelis - St. Stephani Gemeinde |
31.07.2022 |
Pastor Martin Gossens |
zuletzt Epiphaniasgemeinde |
31.07.2022 |
Todesfälle |
Pastor i.R. Rainer Fewson |
zuletzt Thomas-Gemeinde |
31.01.2022 |
Pastor i.R. Joachim Wilimzig |
zuletzt St. Pauli-Gemeinde |
06.03.2022 |
Pastor i.R. Hermann Molkewehrum |
zuletzt Andreas-Gemeinde |
05.06.2022 |
Herausgegeben vom |
Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche Franziuseck 2-4, 28199 Bremen Postfach 10 69 29, 28069 Bremen |