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Kirchentag

Nr. 1Beschluss zur Überarbeitung des Personal- und Finanzausstattungsgesetzes

Vom 18. Mai 2022

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Der Kirchentag beschließt:
  1. Der Kirchentag bittet den Kirchenausschuss, einen Entwurf für eine Überarbeitung des Personal- und Finanzausstattungsgesetzes der Bremischen Evangelischen Kirche unter Berücksichtigung der Kirchentagsberatungen zu erstellen und den Entwurf zur Sitzung im November 2022 vorzulegen.
  2. Der Kirchentag wird in der Sitzung im November 2022 eine Beschlussfassung zu dem überarbeiteten Personal- und Finanzausstattungsgesetz der Bremischen Evangelischen Kirche durchführen.
Bremen, den 18. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 2Beschluss zur Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes

Vom 19. Mai 2022

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Der Kirchentag beschließt:
  1. Der Kirchentag bittet den Kirchenausschuss, einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz der Bremischen Evangelischen Kirche unter Berücksichtigung der Kirchentagsberatungen zu erstellen und den Entwurf zur Sitzung im November 2022 vorzulegen.
  2. Der Kirchentag wird in der Sitzung im November 2022 eine Beschlussfassung zu dem Klimaschutzgesetz der Bremischen Evangelischen Kirche durchführen.
Bremen, den 19. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 3Beschluss zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)

Vom 19. Mai 2022

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Der Kirchentag beschließt:
  1. Die Bremische Evangelische Kirche fördert die Einrichtung von FÖJ-Stellen.
  2. Werden in Kirchengemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche FÖJ-Stellen erfolgreich beantragt, bezuschusst die Bremische Evangelische Kirche in jedem Jahrgang bis einschließlich 2024 bis zu zehn Einsatzstellen mit 50 % der Kosten, die nicht durch die Unterstützung der Senatorischen Behörde übernommen werden, maximal mit einem jährlichen Betrag von 15.000 Euro. Soweit die zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen haushaltsrelevant sind, bittet der Kirchentag den Finanzausschuss und den Kirchenausschuss, dies bei der Aufstellung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2023 zu berücksichtigen.
  3. Kirchengemeinden, die diesen Zuschuss beanspruchen, müssen verlässlich am Energiemanagement der Bremischen Evangelischen Kirche teilnehmen.
Bremen, den 19. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 4Beschluss zur Umsetzung der Umsatzsteuerreform

Vom 19. Mai 2022

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Der Kirchentag beschließt:
Der Kirchenausschuss wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung den Gemeinden und Einrichtungen bestmögliche Unterstützung bei der Umsetzung der Umsatzsteuerreform zur Verfügung zu stellen.
Bremen, den 19. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 5Beschluss zu sexualisierter Gewalt

Vom 19. Mai 2022

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Der Kirchentag beschließt:
  1. Der Kirchentag nimmt den Bericht zum Thema sexualisierte Gewalt zur Kenntnis.
  2. Der Kirchentag nimmt die neugefassten Leitlinien zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Kenntnis.
  3. Der Kirchentag begrüßt, wenn alle neu eingestellten Mitarbeitenden in Gemeinden, Gesamtkirche und Verwaltung verpflichtend eine Sensibilisierungs-Schulung zum Thema sexualisierte Gewalt erhalten.
  4. Der Kirchentag bittet den Kirchenausschuss, geeignete Maßnahmen für eine umfassende Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Bremischen Evangelischen Kirche auf den Weg zu bringen. Betroffene sind zu beteiligen und externe Expertise ist einzubeziehen.
  5. Der Kirchentag begrüßt, dass eine Regionale Aufarbeitungskommission in Kooperation mit der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen gegründet wird.
  6. Der Kirchentag erwartet eine kontinuierliche Berichterstattung zum Thema.
Bremen, den 19. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 6Beschluss zur Friedensarbeit

Vom 19. Mai 2022

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Der Kirchentag beschließt:
  1. Der Kirchentag nimmt die Erklärung zum Frieden zustimmend zur Kenntnis und bittet um eine Veröffentlichung in geeigneter Weise.
  2. Der Kirchentag bittet die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche, sich an der Friedensarbeit zu beteiligen.
  3. Der Kirchentag bittet den Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche und die Friedensbeauftragten der Bremischen Evangelischen Kirche, Anregungen für eine Debatte zur Friedensethik auf den Weg zu bringen.
Der Kirchentag unterstützt das Projekt, in Bremen ein „Nagelkreuz“ zu installieren.
Der Kirchentag unterstützt den vorliegenden Appell des Vereins „Zuflucht – Ökumenische Ausländerarbeit e.V.“ an den Senator für Inneres.
Bremen, den 19. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 7Beschluss zum Taufwald

Vom 19. Mai 2022

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Der Kirchentag nimmt den vorgelegten schriftlichen Bericht der Arbeitsgruppe Taufwald zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
Der Kirchentag bittet die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche, die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge für die eigene Gemeinde bzw. Einrichtung zu beraten.
Die Gemeinden werden gebeten zu prüfen,
  • ob sie auf eigenen Grundstücken (eventuell auch durch Sondervermögen) Taufbäume pflanzen können,
  • ob sie mit anderen Gemeinden Kooperationen bilden oder eine der anderen Alternativen in Erwägung ziehen können, damit in Bremen Taufbäume gepflanzt werden können,
  • ob sie die aufgezeigten Alternativen der Unterstützung eines Aufforstungsprogramms weltweit aufnehmen können.
Bremen, den 19. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 8Kirchengesetz
zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz der EKD

Vom 18. Mai 2022

Der Kirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz der EKD

Das Ausführungsgesetz zum Disziplinargesetz der EKD vom 5. Mai 2010 (GVM 2010 Nr. 1 S. 124), das durch Kirchengesetz vom 19. Mai 2021 (GVM 2021 Nr. 1 S. 95) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. In § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 werden die Wörter „die Disziplinarkammer“ jeweils durch die Wörter „das Disziplinargericht“ ersetzt.
  2. In § 3 werden die Wörter „der Disziplinarkammer“ durch die Wörter „des Disziplinargerichts“ ersetzt.
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 15. Juni 2022 in Kraft.
Bremen, den 18. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 9Kirchengesetz
zur Änderung des Kirchengesetzes
zur Übernahme der Richtlinie der EKD zu § 2b UStG

Vom 19. Mai 2022

Der Kirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des Kirchengesetzes
zur Übernahme der Richtlinie der EKD zu § 2b UStG

Das Kirchengesetz zur Übernahme der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Grundsätze zu § 2b des Umsatzsteuergesetzes (Richtlinie der EKD zu § 2b UStG) vom 19. Mai 2021 (GVM 2021 Nr. 1 S. 97) wird wie folgt geändert:
  1. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:
    „Artikel 3
    Sämtliche Verwaltungstätigkeiten für die „Versorgungskasse für die Pfarrer und Kirchenbeamten der Bremischen Evangelischen Kirche“ werden von der Bremischen Evangelischen Kirche wahrgenommen. Hierzu zählen insbesondere die Festsetzung und die laufende Zahlbarmachung und Auszahlung der Versorgungsleistungen und der Beihilfeleistungen gemäß den Rechtsvorschriften der Bremischen Evangelischen Kirche an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die Rechnungsführung, die Durchführung der Vermögensverwaltung, die Liegenschaftsverwaltung einschließlich Vermietungen sowie die Baubetreuung einschließlich Neubauten und Instandhaltungen.“
  2. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.
  3. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 5.
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Bremen, den 19. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Nr. 10Wahlen

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Der Kirchentag wählt
  1. in den Kirchenausschuss
    Herrn Steffen Pokorny
  2. in den Finanzausschuss
    Frau Pastorin Dr. Saskia Schultheis
  3. in den Personalausschuss
    Frau Pastorin Christina Hilkemeier
  4. in den Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche
    Frau Gabriele Rentzow
    Frau Kirsten Vöge
  5. in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Bildung
    Frau Annika Dorno
  6. in das Disziplinargericht
    aa)
    Rechtskundiges vorsitzendes Mitglied
    Präsident des Finanzgerichts Lutz Hoffmann
    bb)
    Erstes stellvertretendes rechtskundiges vorsitzendes Mitglied
    Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Detlev Lauhöfer
    cc)
    Zweites stellvertretendes rechtskundiges vorsitzendes Mitglied
    Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Andreas Helberg
    dd)
    Beisitzendes rechtskundiges Mitglied
    Vorsitzende Richterin am Landgericht Andrea Schneider
    ee)
    Erstes stellvertretendes beisitzendes rechtskundiges Mitglied
    Richterin am Oberlandesgericht Beatrix Otterstedt
    ff)
    Zweites stellvertretendes beisitzendes rechtskundiges Mitglied
    Rechtsanwalt Othmar K. Traber
    gg)
    Beisitzendes ordiniertes Mitglied
    Pastorin Susanne Kayser
    hh)
    Erstes stellvertretendes beisitzendes ordiniertes Mitglied
    Pastorin Nicole Steinbächer
    ii)
    Zweites stellvertretendes beisitzendes ordiniertes Mitglied
    Pastor Thomas Ziaja
    jj)
    Beisitzendes Mitglied in Verfahren gegen Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen
    Susanne Laubsch
    kk)
    Erstes stellvertretendes beisitzendes Mitglied in Verfahren gegen Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen
    Siegbert Wesner
    ll)
    Zweites stellvertretendes beisitzendes Mitglied in Verfahren gegen Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen
    Jörg Rickens
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Bremen, den 18. Mai 2022
Der Kirchenausschuss der
Bremischen Evangelischen Kirche
Bosse
Dr. Kuschnerus
Präsidentin
Schriftführer

Arbeitsrechtliche Kommission

Nr. 11Beschluss zum Entgelt für die Vertretung der Kirchenmusiker/innen
(Beschluss Nr. 205)

Vom 9. Mai 2022

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen:

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§ 1
Entgelt für die Vertretung der Kirchenmusiker/innen

Das Entgelt für die Vertretung der Kirchenmusiker/innen beträgt
A/B/C-
Prüfung
D-
Prüfung
ohne
Prüfung
1. für Orgeldienst
a) bei einem Gottesdienst oder einer Amtshandlung
60 €
53 €
48 €
b) bei einer Andacht, einer sonstigen Gemendeveranstaltung oder einer Amtshandlung unter 45 Minuten
37 €
33 €
30 €
c) bei einer Taufe (im Anschluss an den Gottesdienst)
24 €
21 €
19 €
2. für Chorleitungsdienst
a) bei mindestens 90 Minuten Probe
60 €
53 €
48 €
b) bei mindestens 45 Minuten Probe
37 €
33 €
30 €
c) bei mindestens 30 Minuten Probe
24 €
21 €
19 €
3. Für eine Vertretung bei einer Chorleitung im Gottesdienst wird ein Entgelt nach Nummer 1 Buchstabe a gezahlt. Übernimmt dieselbe Person in einem Gottesdienst sowohl die Vertretung für Orgeldienst als auch die Vertretung für Chorleitungsdienst, wird das Entgelt nur einmal gezahlt.
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§ 2
Ergänzende Bestimmungen

  1. Orgeldienst im Sinne des § 1 umfasst die Ausführung selbständiger Orgelmusik, die Begleitung des Gemeindegesangs bei Gottesdiensten und Amtshandlungen sowie die Begleitung von Chor-, Sologesang oder Instrumentalmusik.
  2. Das Entgelt für den Orgeldienst und den Chorleitungsdienst im Sinne des § 1 schließt das regelmäßige Üben am Instrument, Vorbereitungen, Vorgespräche, Instrumentenpflege sowie die Fahrzeiten und -kosten mit ein.
  3. Werden in den Fällen des § 1 im engen zeitlichen Zusammenhang zu einem Gottesdienst andere Dienste erbracht, z. B. die Begleitung eines Kindergottesdienstes, kann eine Einzelvereinbarung über die Erhöhung des Entgelts getroffen werden.
  4. Dieser Beschluss findet für Posaunenchöre keine Anwendung.
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§ 3
Schlussbestimmungen

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss Nr. 191 vom 13. Mai 2020 außer Kraft.
  2. Die Entgeltsätze nach § 1 werden in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle zwei Jahre, entsprechend den Entgeltänderungen in der KAVO-BEK angepasst.
Bremen, den 9. Mai 2022
Arbeitsrechtliche Kommission der
Bremischen Evangelischen Kirche
Schultz
Kober-Müller
Vorsitzender
stellvertretende Vorsitzende

Mitteilungen und Personalnachrichten

Nr. 12Personalnachrichten

Erste Theologische Prüfung
Jennifer Murasch
28.02.2022
Katharina Blüthner
28.04.2022
Zweite Theologische Prüfung
Svenja Lange
05.04.2022
Berufung
Pastorin Karin Altenfelder
Diakonisches Werk
01.06.2022
Ruhestand
Pastor Rolf-Peter Schlieper
zuletzt Kirchengemeinde Arsten-Habenhausen
31.01.2022
Pastorin Jutta Bartling
zuletzt St. Michaelis - St. Stephani Gemeinde
31.07.2022
Pastor Martin Gossens
zuletzt Epiphaniasgemeinde
31.07.2022
Todesfälle
Pastor i.R. Rainer Fewson
zuletzt Thomas-Gemeinde
31.01.2022
Pastor i.R. Joachim Wilimzig
zuletzt St. Pauli-Gemeinde
06.03.2022
Pastor i.R. Hermann Molkewehrum
zuletzt Andreas-Gemeinde
05.06.2022
Herausgegeben vom
Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche
Franziuseck 2-4, 28199 Bremen
Postfach 10 69 29, 28069 Bremen